Ist Gesundheitsförderung im TVöD eine übertarifliche Leistung?
Nicht pauschal, denn Paragraf 18a TVöD nennt Gesundheitsförderung ausdrücklich als zulässigen Zweck für kommunale Arbeitgeber.
Unsere Recherche zu Tarifvertrag, Satzung und Praxis. Sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Was sagt § 18a TVöD dazu?
Gesundheitsförderung ist im TVöD keine pauschal übertarifliche Leistung. Paragraf 18a TVöD (VKA) nennt Gesundheitsförderung und den Fitnessstudio-Zuschuss ausdrücklich als zulässigen Zweck des alternativen Entgeltanreiz-Systems. Offen ist für Personalämter und Personalräte meist nicht, ob eine Kommune darf, sondern auf welchem Weg.
Viele Kommunen bieten ihren Beschäftigten seit Jahren Rückenkurse, Yoga, Gesundheitstage oder Kooperationen mit Fitnessstudios an. Sobald ein neues Angebot dazukommt, etwa eine Gesundheits-App oder ein Zuschuss, fällt in Personalämtern oft derselbe Satz: Das sei eine übertarifliche Leistung und für tarifgebundene Arbeitgeber schwierig.
Die Frage betrifft jede Kommune, die mehr für die Gesundheit ihrer Beschäftigten tun will. Deshalb haben wir nachgelesen, was Tarifvertrag, Verbandssatzung und Praxis tatsächlich sagen.
Welche Fakten gelten für Kommunen?
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der kommunalen Arbeitgeber regelt Gesundheitsförderung nicht nur nebenbei. Er nennt sie in Paragraf 18a als eigenen Zweck, für den Kommunen Geld einsetzen können. Das Steuerrecht flankiert das mit einem Freibetrag von 600 Euro je Beschäftigtem und Jahr.
Dass öffentliche Arbeitgeber externe Gesundheitsangebote einkaufen, ist ebenfalls gelebte Praxis. Landkreise und Stadtstaaten bieten ihren Beschäftigten Firmenfitness an und führen das als Teil ihres Gesundheitsmanagements.
- § 18a
TVöD (VKA) nennt Gesundheitsförderung und Zuschüsse für Fitnessstudios als zulässigen Zweck
- 600 €
je Beschäftigtem und Jahr steuerfrei für zertifizierte Gesundheitsförderung (Paragraf 3 Nr. 34 EStG)
- 4
öffentliche Arbeitgeber mit belegtem Firmenfitness-Angebot in unserer Recherche
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öffentliche Aussagen des Verbands, die Gesundheitsförderung übertariflich nennen
Was ist eine übertarifliche Leistung?
Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbands Nordrhein-Westfalen verpflichten sich in der Satzung, Tarifverträge weder zu unterbieten noch unmittelbar oder mittelbar zu überschreiten. Gemeint sind Lohn- und Anstellungsbedingungen. Eine Kommune soll nicht über Zulagen, Vorschüsse oder Sonderverträge mehr zahlen, als der Tarif vorsieht.
Eine Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung, die die Dienststelle selbst anbietet, ist etwas anderes. Die Stadt kauft ein Angebot ein, das allen Beschäftigten offensteht, so wie sie einen Kursanbieter oder einen Gesundheitstag bezahlt. Es fließt kein Geld an einzelne Beschäftigte und es entsteht kein individueller Anspruch. Eine Aussage des Verbands, die genau solche Angebote als übertariflich einordnet, haben wir öffentlich nicht gefunden.
Ein Vergleich hilft bei der Einordnung. Für das Dienstrad-Leasing brauchte es 2020 einen eigenen Tarifvertrag, weil Beschäftigte dafür auf einen Teil ihres Entgelts verzichten. Das ist Entgeltumwandlung und damit Tarifsache. Ein Angebot, das der Arbeitgeber selbst bezahlt, berührt das Entgelt nicht.
Welche Wege gibt es für Kommunen?
Welcher Weg passt, hängt vom Haushalt und von der Abstimmung mit dem Personalrat ab. Alle drei lassen sich kombinieren.
- Als Maßnahme der Dienststelle Die Kommune beschafft das Angebot wie einen Kurs oder einen Gesundheitstag aus ihrem Budget für Gesundheitsmanagement. Es steht allen offen, niemand bekommt Geld. Üblich ist eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat, die Ziele, Zugang und Datenschutz regelt.
- Über das Leistungsentgelt (§ 18a) Kommunen können das Budget des Leistungsentgelts (LOB) per Betriebs- oder einvernehmlicher Dienstvereinbarung mit dem Personalrat ganz oder teilweise für ein alternatives Entgeltanreiz-System einsetzen, auch für Gesundheitsförderung. Der Tarifvertrag nennt dafür selbst Beispiele wie Zuschüsse für Fitnessstudios. Hier sind Zuschüsse an Beschäftigte also ausdrücklich vorgesehen, als Verwendung innerhalb des Tarifs.
- Steuerlich über Paragraf 3 Nr. 34 EStG Leistungen zur Gesundheitsförderung, die zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden, bleiben bis 600 Euro je Beschäftigtem und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Das klärt die Steuerfrage, nicht die Tariffrage, macht die Rechnung aber einfacher.
Wer bietet schon Firmenfitness an?
Der Landkreis Lüneburg bietet seit November 2024 allen Mitarbeitenden Firmenfitness als neuen Bestandteil seines Gesundheitsmanagements an und zahlt einen Zuschuss. Der Landkreis Wittmund macht das seit 2017. Die Freie Hansestadt Bremen hat eine Rahmenvereinbarung für Beamte und Tarifbeschäftigte geschlossen, Hamburg bietet seinen Lehrkräften ein Firmenfitness-Angebot an.
Die Stadt Köln hat Firmenfitness geprüft und nicht eingeführt. Begründet hat sie das mit eigenen Richtlinien und praktischen Fragen, nicht mit dem Tarifrecht. In Foren des öffentlichen Dienstes berichten Beschäftigte von Zuschüssen ihrer Dienststelle und von Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat.
Ein ehrlicher Hinweis gehört dazu. Für digitale Gesundheits-Apps haben wir noch kein veröffentlichtes kommunales Beispiel gefunden. Der Zweck ist derselbe, das Format ist neuer.
Warum klassische Angebote nicht alle erreichenWas fragt man den Arbeitgeberverband?
Kommt vom Arbeitgeberverband eine allgemeine Einschätzung, lohnt sich eine schriftliche Rückfrage. Oft war am Telefon ein Zuschuss an Beschäftigte gemeint, nicht ein Angebot der Dienststelle.
- Welche Regelung trägt die Einschätzung Satzung, Richtlinie, Beschluss oder Rundschreiben.
- Wie passt das zu Paragraf 18a Der Tarifvertrag nennt Gesundheitsförderung dort ausdrücklich.
- Gilt das auch für bestehende Angebote Kurse, Gesundheitstage und Kooperationen, die es schon gibt.
- Reicht eine Dienstvereinbarung Oder braucht es eine Anzeige beim Verband.
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So funktioniert die LizenzHäufige Fragen zum TVöD.
Ist Gesundheitsförderung im TVöD eine übertarifliche Leistung?
Nicht pauschal. Paragraf 18a TVöD (VKA) nennt Gesundheitsförderung und Zuschüsse für Fitnessstudios als zulässigen Zweck. Eine öffentliche Aussage des Arbeitgeberverbands, die Angebote der Dienststelle als übertariflich einordnet, haben wir nicht gefunden.
Was regelt § 18a TVöD zur Gesundheitsförderung?
Kommunen können das Budget des Leistungsentgelts per Betriebs- oder einvernehmlicher Dienstvereinbarung ganz oder teilweise für Maßnahmen der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit einsetzen, zum Beispiel für Zuschüsse für Fitnessstudios.
Wie viel Gesundheitsförderung ist steuerfrei?
Bis zu 600 Euro je Beschäftigtem und Jahr, wenn die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird (Paragraf 3 Nr. 34 EStG). Das klärt die Steuerfrage, nicht die Tariffrage.
Braucht es eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat?
Für den Weg über Paragraf 18a ist sie die vorgesehene Form. Auch für ein Angebot der Dienststelle ist eine Dienstvereinbarung üblich, weil sie Ziele, Zugang und Datenschutz regelt. Ob zusätzlich eine Anzeige beim Arbeitgeberverband nötig ist, sollte man dort erfragen.
Welche öffentlichen Arbeitgeber bieten Firmenfitness an?
Belegt sind unter anderem der Landkreis Lüneburg seit November 2024, der Landkreis Wittmund seit 2017, Bremen mit einer Rahmenvereinbarung und Hamburg für Lehrkräfte. Köln hat Firmenfitness geprüft und wegen eigener Richtlinien nicht eingeführt.
Gilt das auch für digitale Gesundheits-Apps?
Der Zweck ist derselbe, deshalb gelten dieselben Wege. Ein veröffentlichtes kommunales Beispiel für eine Gesundheits-App haben wir in unserer Recherche noch nicht gefunden.
Quellen und belegte Aussagen.
| Aussage | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Leistungsentgelt-Budget für Gesundheitsförderung, Beispiel Zuschüsse für Fitnessstudios | § 18a | TVöD Lesefassung, gültig ab 01.01.2026, Paragraf 18a (VKA) |
| Steuer- und sozialversicherungsfreie Gesundheitsförderung je Beschäftigtem und Jahr | 600 € | Paragraf 3 Nr. 34 EStG, Bundesgesundheitsministerium |
| Tarifverträge weder unterbieten noch überschreiten | § 6 | Satzung KAV NW, Paragraf 6 Abs. 1 c |
| Eigener Tarifvertrag für Dienstrad-Leasing per Entgeltumwandlung | 2020 | KAV NW |
| Firmenfitness für alle Mitarbeitenden seit November 2024 | Landkreis Lüneburg | Pressemitteilung Landkreis Lüneburg |
| Firmenfitness seit 2017 | Landkreis Wittmund | Haufe |
| Rahmenvereinbarung Firmenfitness für Beamte und Tarifbeschäftigte | Bremen | Senator für Finanzen Bremen |
| Firmenfitness-Angebot für Lehrkräfte | Hamburg | hamburg.de |
| Firmenfitness geprüft, nicht eingeführt (eigene Richtlinien) | Köln | Stadt Köln |
| Erfahrungen aus dem öffentlichen Dienst mit Zuschüssen und Dienstvereinbarungen | Forum | Forum Öffentlicher Dienst |
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